SME new energy GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 08-2023)
1. GELTUNGSBEREICH
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Fassung.
2. VERTRAGSPARTNER
SME new energy GmbH, Heißener Weg 7, 45355 Essen (Deutschland).
3. VERTRAGSERKLÄRUNG
Der Kaufvertrag (Vertrag) ist durch die Bestätigung des Angebots noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen. Der Vertrag wird erst rechtsverbindlich, wenn SME new energy GmbH zu dem Ergebnis kommt, dass die PV Anlage (Solar) tatsächlich so wie in dem Angebot beschrieben errichtet werden kann.
Ist eine Errichtung der PV-Anlage sowie in dem Angebot beschrieben dagegen nicht möglich, kommt kein Vertrag zwischen Ihnen und SME new energy GmbH zustande. In diesem Fall wird sie SME new energy GmbH Kontaktieren und Ihnen ggf. ein neues Angebot unterbreiten.
Mit der verbindlichen Abgabe ihrer Vertragserklärung Erklären Sie, alleiniger Eigentümer des Hauses (oder in anderer Weise zur Errichtung eine PV-Anlage berechtigt) zu sein, auf/in dem die PV-Anlage installiert werden soll.
4. VERTRAGSGEGENSTAND
Wir verpflichten uns nach Maßgabe dieses Vertrages, die Errichtung und die Inbetriebnahme der PV-Anlage vorzunehmen.
SME new energy GmbH ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB mit der Erfüllung der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen zu beauftragen, sofern sichergestellt ist, dass die Leistungen durch Fachpersonal sach- und fachgerecht durchgeführt werden.
Wir werden Sie bei sämtlichen anfallenden Formalitäten nach Maßgabe dieses Vertrages unterstützen. Die Übernahme der Anlagenbetreiberpflichten durch SME new energy GmbH sind hingegen nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Im Gegenzug verpflichten Sie sich, den Kaufpreis des Vertrages zu zahlen.
5. VERKAUF
Wir verkaufen und errichten Ihnen das in Ihrem persönlichen Angebot beschriebene PV-Anlage (Solar System).
SME new energy behält sich unter angemessener Berücksichtigung, einzelne im Angebot genannte Komponenten der PV-Anlage z.B. im Fall der Nichtverfügbarkeit zum vereinbarten Liefertermin gegen solche Komponenten die mindestens gleichwertig sind auszutauschen. hinsichtlich ihrer technischen Spezifikationen mit den im Angebot genannten Komponenten Hierüber werden wir Sie rechtzeitig informieren.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Die PV-Anlage (Solar System) bleibt Eigentum der SME new energy GmbH bis die vollständige Kaufpreiszahlung.
7. RISIKO
SME new energy GmbH übernimmt kein Risiko, bzw. Beschaffungsrisiko. Wir sind nur zur Lieferung der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren verpflichtet. Die Einschränkung gilt nicht, wenn lediglich eine kurzfristige Lieferstörung vorliegt oder wir die Störung der Zulieferung selbst zu vertreten haben, weil wir es unterlassen haben, rechtzeitig durch ein kongruentes Deckungsgeschäft einzukaufen. SME new energy GmbH wird Sie unverzüglich über eine entsprechende Nichtverfügbarkeit des PV-Systems informieren.
8. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE
Alle PV-Anlagen werden, dass neben Ihren gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen jegliche Mängel an den Komponenten der PV-Anlage, die aus Produktions- oder Installationsfehlern resultieren, innerhalb von 3 Jahren ab dem Tag der Inbetriebnahme von SME new energy für Sie kostenlos beseitigt werden.
Voraussetzung für das Bestehen der Garantie ist eine vollständige Übermittlung der Daten die nicht länger als zwei Wochen am Stück unterbrochen sein darf. Sollte die Datenübermittlung innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Feststellung der Inbetriebnahme für mehr als 14 Tage unterbrochen oder vollständig beendet werden, erlöschen sämtliche Ansprüche aus der Garantie.
Die PV-Anlage unterliegt einer technisch bedingten sowie natürlichen und alterungsbedingten Abnutzung, aus der sich Leistungsverluste („Degradation“) ergeben können. Eine Degradation stellt keinen Mangel des Solarstromsystems dar. Auch können Veränderungen in der Umgebung des PV-Systems, die weder von SME new energy GmbH noch von Ihnen verursacht sind und die auch nicht im Rahmen des Zumutbaren verhindert werden können, zu Leistungsverlusten führen (z.B. Bebauung oder Baumwuchs auf Nachbargrundstücken, die zu einer Verschattung des Solarstromsystems führen, oder z.B. Verschmutzungen wie etwa Blätter, Pflanzenstaub, Vogeldreck und Staub). Durch derartige Veränderungen bedingte Leistungsverluste stellen ebenfalls keinen Mangel des PV Sytems dar.
Gleiches gilt für leichte Farbabweichungen bei den verbauten Photovoltaikmodulen. Auch eine solche stellt grundsätzlich keinen Mangel dar. Hierbei handelt es sich vielmehr ausschließlich um ein optisches Phänomen, dessen Ursache im Herstellungsprozess der Photovoltaikmodule liegt. Verantwortlich dafür sind in der Regel die in der Produktion eingesetzten Rohstoffe. Eine Farbabweichung lässt nicht von vornherein auf eine verminderte Leistungsfähigkeit oder eine geringere Haltbarkeit o.ä. der betroffenen Photovoltaikmodule schließen.
Schäden, die durch mutwillige Beschädigung, Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Kundenseite, höhere Gewalt (z.B. Hagelschäden oder andere Zufälle), Krieg oder Terror entstehen, sind sowohl von der Gewährleistung als auch von der SME new energy GmbH Garantie ausgeschlossen. Ausgeschlossen von der Garantie sind darüber hinaus sog. Mangelfolgeschäden, wie z.B. sog. entgangener Gewinn.
Für den Fall, dass Sie selbst bzw. ein von Ihnen beauftragtes Fachunternehmen Änderungen an dem PV-Anlage (System) vornimmt (z.B. Installation eines Stromspeichers oder einer Wallbox, Installation zusätzlicher Photovoltaikmodule, Änderung der Verkabelung etc.), behalten wir uns vor, die Garantie ab dem Zeitpunkt der Änderung für beendet zu erklären oder einzuschränken.
Die Garantie beinhaltet keinen Notdienst durch SME new energy GmbH.
9. ERRICHTUNG/ ZUGANG
Erfahrungsgemäß ist die Installation von Photovoltaikanlagen aus statischer Sicht problemlos. Es ist dennoch Ihre Pflicht, sicherzustellen, dass Ihr Dachstuhl der zusätzlichen Last der Photovoltaikmodule samt der entsprechenden Unterkonstruktion standhalten kann und (Konter-)Lattung und Sparren eine Installation des Solarstromsystems zulassen. Bei Zweifeln sollten Sie auf Ihre Kosten einen Statiker mit der Überprüfung der Standsicherheit beauftragen.
SME new energy GmbH setzt voraus, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes, durch Sie eingehalten werden. Wir übernehmen nicht die Kosten für die entsprechende Prüfung oder für die eventuell erforderliche Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen – beides ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages.
Sie sind verpflichtet, alle von uns angefragten Informationen in einer Prüfungsphase Rechtzeitig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Sie sind verpflichtet, die Dachflächen, auf denen das PV-Anlage installiert werden soll, in einem baufreien Zustand zu halten. Insbesondere sind z.B. Satellitenantennen oder andere Dachaufbauten ggf. durch Sie zu versetzen. Es sei denn Angebot beinhaltet die Vereinbarung.
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaikanlage, kann es zur Beschädigung von Ziegeln auf Ihrem Dach kommen. Sie sind verpflichtet, Ersatzziegeln bereitzuhalten bzw. diese auf Anforderung zu beschaffen.
Die Herstellung der für die PV-Anlage ggf. erforderlichen elektrotechnischen Schutzmaßnahmen wie z.B. Schutzerdung, Potentialausgleich etc. gehört nicht zum Leistungsumfang von SME new energy GmbH, es sei denn, eine andere Vereinbarung wurde getroffen.
SME new energy ist nicht verpflichtet, die für die Installation der PV-Anlage erforderlichen Erdarbeiten vorzunehmen; sämtliche Erdarbeiten liegen in Ihrer Verantwortung, es sei denn, eine andere Vereinbarung wurde getroffen.
Die Termine für die Lieferung und die Errichtung des PV-Systems werden wir mit Ihnen abstimmen. Es gelten die Vereinbarten angegebenen Liefer- und Installationstermine.
Sie gewähren uns und den von uns Beauftragten Monteuren ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, in bzw. auf welchen das PV-Anlage zu installieren ist. Montagefahrzeuge müssen so nah wie erforderlich und zumutbar, üblicherweise bis auf Bordkante, an den Installationsort heranfahren können.
Sie ermöglichen den Zugang zu einem WC. Für unseren Mitarbeitern.
Sie stellen eigenverantwortlich sicher, dass ein für die Installation notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Das Gerüst wird vor dem geplanten Installationstermin durch ein von aufgestellt. Arbeiten am Haus, die die Aufstellung des Gerüsts behindern, sind für die Dauer der Installation des PV-Anlage zu unterlassen. Wir bemühen uns, das Gerüst unverzüglich nach erfolgter Installation des PV-Anlage zu entfernen.
Sie verpflichten sich für die Errichtung des PV-Anlage erforderlichen (z.B. Bohrungen in Wänden oder Decken) zu gestatten bzw. zu dulden.
Alle Maßnahmen werden so mit Ihnen abgestimmt, dass unbillige Beeinträchtigungen vermieden werden.
Sie stellen uns die freien Flächen unentgeltlich am Installationsort zur Verfügung für eine Zwischenlagerung von Komponenten und Material. Elektrotechnische Komponenten und Material müssen durch Sie geschützt vor jeglicher Witterung z.B. Regen, Schnee. gelagert werden. Sie haben sicherzustellen, dass ungehinderter Zugang zur Verwendungsstelle besteht, insbesondere die Abmessungen der Durchgänge die Verbringung zur Verwendungsstelle zulassen und eine ausreichende Bodentragfähigkeit gegeben ist. Rechtzeitig vor Anlieferung stellen Sie uns Informationen zum Zugang zur Verwendungsstelle zur Verfügung.
Für Zugangsbehinderungen am Installationsort und für Verzögerungen aufgrund von vertragswidrigen Beschränkungen der Installation. Alle Termine und Fristen, die sich auf unsere Leistungen beziehen, können sich um den Zeitraum verschieben bzw. verlängern, in dem wir aufgrund von vertragswidrigen Montagebehinderungen in der Leistungserbringung behindert waren. Eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten werden von Ihnen getragen.
Die ggf. im Angebot genannten Zeiträumen, die die Lieferung, die Installation und den Netzanschluss des PV-Systems betreffen, stellen lediglich Anhaltspunkte dar, die ausschließlich der Veranschaulichung dienen. Aus dem Überschreiten dieser Fristen können keine Ansprüche abgeleitet werden.
Von SME new energy GmbH werden grundsätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik VDE (die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) eingehalten. Das PV-System wird so geplant und errichtet, dass die technische Sicherheit stets gewährleistet ist.
Wenn Sie am vereinbarten Termin nicht vor Ort sind, erfolgt eine Einweisung in schriftlicher Form im Nachgang. Wir behalten uns vor, die Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen.
10. ANMELDUNG/ ERRICHTUNG/ INBETRIEBNAHME/ VOLLMACHT
Wir Melden die PV-Anlage in Ihrem Namen als Ihr Vertreter beim Netzbetreiber an.
Wir werden beim Netzbetreiber die Errichtung eines sog. Einspeisezählers bzw. Doppelrichtungszähler für Sie beantragen, sofern Sie uns damit beauftragen.
Wir übernehmen die Ertüchtigung des Zählerschrankes für Sie, sofern dies Teil des Angebots ist oder Sie uns hierzu gesondert beauftragen. Es können weitere Kosten entstehen.
Die PV-Anlage wird nach der Fertigstellung die technische Betriebsbereitschaft durch Protokoll dokumentiert. Das Protokoll ist von Ihnen zu signieren/ zu unterzeichnen. Hierdurch erkennen Sie die durch SME new energy GmbH erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß und mängelfrei an. Verweigern Sie die Signatur/ Unterzeichnung des Protokolls, kann SME new energy GmbH Sie unter angemessener Fristsetzung hierzu auffordern. Erfolgt die Verweigerung ohne sachlichen Grund, gilt die technische Betriebsbereitschaft mit Ablauf der gesetzten Frist als festgestellt. Als sachlicher Grund in diesem Sinne kommt ausschließlich die Geltendmachung eines wesentlichen Mangels am PV-System durch Sie in Betracht. Wegen eines unwesentlichen Mangels oder wegen Schäden, die SME new energy GmbH im Rahmen der Errichtung des PV-Systems an Ihrem Eigentum verursacht hat, kann die Signatur/ Unterzeichnung des Protokolls nicht verweigert werden. Schäden an Ihrem Eigentum sind gesondert gegenüber SME new energy GmbH geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen eines wesentlichen Mangels tragen Sie.
Wir werden dem Netzbetreiber das Datum der Inbetriebnahme mitteilen. Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage.
Wir werden die Meldung der Fertigstellung der Anlage beim Netzbetreiber in Ihrem Namen übernehmen.
Zur Durchführung der vorstehend genannten Tätigkeiten ist eine Vollmacht notwendig, für die wir Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen.
Sie verpflichten sich im Rahmen der Ausübung der Leistungen. Ihre Mitwirkung kann erforderlich werden. Insbesondere Informationen zur Ausfüllung von Anträgen, Anmeldungen und anderen Datenerhebungsbögen von Behörden und/oder Netzbetreibern.
Wir sind berechtigt für die Dokumentation, Fotografien des PV Systems zu erstellen.
Kostenforderungen Dritter im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten. Diese Kosten sind nicht Bestandteil des Kaufpreises.
11. ANLAGENBETRIEB
Mit der Inbetriebnahme des PV-Systems fällt Ihnen die energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetreibers zu. Der Anlagenbetrieb und die energiewirtschaftlichen Pflichten eines Anlagenbetreibers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Wir übernehmen die Meldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister.
Während der ersten 3 Jahre nach seiner Inbetriebnahme überwachen wir das PV-System aus der Ferne.
Die gelegentliche Überwachung des PV-Systems durch SME new energy GmbH stellt keinen Notdienst dar.
12. PREIS ÄNDERUNGEN
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin beim Material oder Lohn Kosten Änderungen geben. So sind wir berechtigt, den Preis angemessen anzupassen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt.
13. ZAHLUNGEN/ ABTRETUNG
SME new energy GmbH behält sich vor, von Ihnen eine Anzahlung auf den im Angebot genannten Preis für das PV-System zu verlangen. Die Anzahlung beträgt mindestens 50% des Angebotspreises. Die Anzahlung wird durch SME new energy GmbH in Rechnung gestellt und ist binnen einer Frist von sieben (7) Tagen nach dem Zustandekommen des Vertrages von Ihnen zu zahlen. Bei der nicht fristgerecht geleisteten Anzahlung, kann SME new energy GmbH vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht innerhalb von drei (3) weiteren Arbeitstagen nach Ablauf der Frist für die Zahlung der Anzahlung der im Angebot genannte Betrag auf dem Konto von SME new energy GmbH eingeht. Im Falle eines Rücktritts wird diese Anzahlung an Sie zurückgewährt.
Sämtliche Beträge – ausgenommen die Anzahlung sind sofort nach Inbetriebnahme und Zugang der Rechnung zu zahlen.
In dem Fall, dass ein PV-System aus weiteren Komponenten besteht (z.B. Stromspeicher und/oder Wallbox), behält sich SME new energy GmbH vor, Teilrechnungen für die PV-Anlage zu legen.
Sie sind damit einverstanden, dass Sie Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form (E-MAIL) zu erhalten.
SME new energy GmbH ist berechtigt, sämtliche Ansprüche gegen Sie an Dritte abzutreten. Neben Forderungen aus dem Verkauf, der Lieferung und Montage des PV Systems gilt dies auch für andere Ansprüche (z.B. aus Leistungsstörung). Soweit Ihnen SME new energy GmbH eine Abtretung von Ansprüchen an einen neuen Gläubiger mitteilt oder in sonstiger Weise anzeigt, sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung insoweit nur an den neuen Gläubiger zu leisten.
14. RUHEN DES VERTRAGES
Sollten die Vertragsparteien durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, oder durch sonstige Umstände mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand, die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegen. So ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, bis diese Umstände und Folgen beseitigt sind.
Die Vertragsparteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachkommen zu können.
15. RÜCKTRITTSRECHT
SME new energy GmbH ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn
- Im Angebot enthaltene PV-System nach den Maßstäben unter Punkt 3 Absatz 4 nicht verfügbar ist
- Trotz Fristsetzung Ihren Pflichten nach diesem Vertrag, insbesondere von Punkt 4 Absatz 1, 3, 4 und 6 sowie Punkt 5 Absatz 9, nicht nachkommen
- Die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ ist
- Mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, die uns beim Vertragsschluss noch nicht bekannt sein konnten.
Beide Vertragsparteien sind zudem zu einem Rücktritt berechtigt, wenn sich herausstellt, dass eine Installation des PV Systems überhaupt nicht oder nicht wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geplant realisierbar ist, bzw. wenn die Installation des PV Systems unter Berücksichtigung der im Vor-Ort-Termin neu gewonnen Erkenntnisse mit einer Hohen Kostensteigerung verbunden wäre.
Ein Paar Beispiel der Fälle, wenn folgende Sachverhalte vorliegen (Aufzählung nicht abschließend):
- Die Dachziegeln Brechen oder Fallen auseinander
- Der Dachstuhl ist nicht Stabil, morsch bzw. das Holz ist beschädigt oder Lattungen Fehlen
- Die vorhandene Dacheindeckung ist ungeeignet
- Hauselektrik Leitung ist nicht geeignet
- Kein geeigneter Montageort für die zu installierenden Komponenten
Der Rücktritt muss der anderen Partei gegenüber in Textform unter Angabe des Rücktrittsgrundes erklärt werden.
16. SIMULATIONEN & WEITERE UNTERLAGEN/URHEBERRECHT
Wir bieten Ihnen softwaregestützten Simulationen, kostenlose Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Abweichungen Annahmen können nicht ausgeschlossen werden, sodass in der Praxis abweichende Ergebnisse möglich sind.
Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, Abbildungen, Zeichnungen und andere Unterlagen sind nur annähernd maßgebend. Abweichungen sind möglich und zulässig.
Wir behalten uns für diese Unterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
17. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, dies gilt nicht (sog. Kardinalpflichten) bei Schäden des Körpers oder der Gesundheit, für garantierte Eigenschaften, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich unsere Haftung auf den Schaden, den wir bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen.
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
eglicher Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung aller unserer Mitarbeiter und Arbeitnehmer sowie für alle Mitarbeiter und Arbeitnehmer beauftragt wurden.
18. WIDERRUFSRECHT/ ERLÖSCHUNG
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung unsererseits verlieren. Wir weisen darauf hin, dass wir den Vertragsschluss von der vorgenannten Zustimmung und Bestätigung abhängig machen können.
19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam werden, oder nicht realisierbar sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
Der Gerichtsstand ist ausschließlich Essen. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
An mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter oder sonstiger Dritter im Rahmen der Vertragsanbahnung sowie nach Zustandekommen des Vertrages ist SME new energy GmbH nicht gebunden.
KUNDEN SERVICE
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